Wie viel Privatsphäre hätten Sie gerne? Vor dieser Frage stehen derzeit Vertreter:innen des Europäischen Parlaments und der EU-Mitgliedstaaten. Denn aktuell verhandeln diese beiden Institutionen im sogenannten Trilog über den Digitalen Euro. Ein Vergleich zeigt: Dem Europäischen Parlament schwebt an einigen Punkten mehr Datenschutz und Privatsphäre vor als den Ländern.
So orientiert sich der Vorschlag des EU-Parlaments an der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und verweist immer wieder auf diese. Laut Datenschutzexperte Thilo Weichert gelte diese aber auch ohne diese explizite Referenz in der Verordnung: „Das müsste nicht erwähnt werden. Es ist aber nicht nur nicht schädlich, sondern auch für die Klarstellung und später für die praktische Anwendung nützlich“, sagt er auf Anfrage von netzpolitik.org.
Datenschutzbehörden werden beauftragt
Eine praktische Folge: Die Datenschutzbehörden wären explizit zuständig, um die Einhaltung der Datenschutz-Regeln zu überwachen.
Die Organisation Finance Watch begrüßt das. „Datenschutzbehörden sind besser geeignet als Finanzaufsichtsbehörden, um die Einhaltung der Privatsphäre- und Datenschutzvorgaben durch Zahlungsdienstleister beim Digitalen Euro zu überwachen, weil sie darin mehr Expertise haben“, schreibt die NGO.
Auch Weichert unterstützt das: „Auf nationaler Ebene können wir feststellen, dass die Finanzmarktaufsichtsbehörde Bafin und auch die Bundesbank sich oft überhaupt nicht um den Datenschutz geschert haben.“
Datenverarbeitung nur, wenn „unbedingt notwendig“
Neben dem Bezug auf die DSGVO will das EU-Parlament, dass Zentralbanken und private Zahlungsdienstleister nur solche Daten verarbeiten, die zur Erfüllung der Aufgaben „strictly necessary“, also „unbedingt notwendig“ sind. Im Vorschlag der Mitgliedstaaten fehlt die entsprechende Formulierung.
Aus Sicht von Thilo Weichert stehe dieser Unterschied auch symbolisch für die unterschiedliche Herangehensweise: „Das Parlament versucht, das Grundrecht des Datenschutzes beim Digitalen Euro zu verwirklichen. Der Rat versucht hingegen, die Daten, die beim Digitalen Euro anfallen, für Überwachungszwecke zu nutzen.“ Dabei gehe es insbesondere um Pflichten für private Zahlungsdienstleister.
Mehr Privatsphäre bei Online-Zahlungen…
Das Parlament geht an einem weiteren Punkt über die Forderungen des Rates hinaus: Es möchte sich zumindest die Option offen halten, künftig mehr Privatsphäre bei Online-Zahlungen mit dem Digitalen Euro zu ermöglichen.
Aktuell ist der Digitale Euro (D€) so geplant, dass man damit online und offline bezahlen kann. In der Online-Variante laufen alle Zahlungen über das System der Europäischen Zentralbank (EZB) und der nationalen Zentralbanken. Sie landen also in einer riesigen Datenbank des Eurosystems, wenn auch pseudonymisiert. In der Offline-Variante sollen Nutzer:innen Digitale Euros als Token direkt zwischen Geräten tauschen. Dadurch soll ein Niveau an Privatsphäre erreicht werden, das Bargeld zumindest näher kommt.
Schon im parlamentarischen Verfahren gab es Stimmen, die auch einen höheren Grad an Privatsphäre beim Online‑D€ forderten. So sagte der Linken-Abgeordnete Martin Schirdewan damals zu netzpolitik.org: „Wir brauchen einen Privatsphäre-Schwellenwert bei kleineren Zahlungen, der ähnlich wie Bargeld die höchstmögliche Anonymität gewährleistet.” Auch Markus Ferber von der bayerischen CSU schlug einen Schwellenwert von 100 Euro pro Transaktion vor. Durchgesetzt haben sich diese Forderungen nach einer Bagatellgrenze nicht.
…wird erst in der Zukunft geprüft
Nichtsdestotrotz einigten sich die EU-Abgeordneten untereinander darauf, diese Option zumindest einmal offiziell prüfen zu lassen. Drei Jahre nach Einführung des Digitalen Euro soll die Europäische Kommission einen Bericht präsentieren, inwiefern man das Anti-Geldwäsche-Regelwerk anpassen könne, um kleineren Zahlungen mit dem Online‑D€ die gleiche Privatsphäre zukommen zu lassen wie der Offline-Variante.
Bei den Mitgliedstaaten findet sich ein solcher Prüfauftrag nicht.
Auch die technische Umsetzung ist noch unklar. Da die Zahlungen über die EZB-Systeme abgewickelt werden, fallen die Daten – im Unterschied zum Offline‑D€ – bei den Zentralbanken und den Zahlungsdienstleistern erst einmal an. Allerdings könnte man für Zahlungsdaten unterhalb eines gewissen Schwellenwerts kürzere Löschfristen vorschreiben.
Die Bagatellgrenze ist für Weichert ein zentrales Anliegen, damit Beträge etwa „bis 200 Euro anonym ausgetauscht werden können, sodass Ausgaben des täglichen Lebens – analog zum Bargeld – sicher ohne Personenbezug erfolgen können.“ Ansonsten seien die gespeicherten Daten „ein gefundenes Fressen für alle möglichen Sicherheitsbehörden – vom Geheimdienst bis zur Polizei“.
Auch Finance Watch spricht sich für eine Bagatellgrenze aus. Denn digitales Zentralbankgeld wie der Digitale Euro solle mit einem höheren Grad an Privatsphäre einhergehen als herkömmliche digitale Bezahlwege. „Für Online-Transaktionen [mit dem Digitalen Euro] sind die aktuell vorgeschlagen Privatsphäre-Standards allerdings größtenteils auf der Höhe der Standards, die heute schon für Kartenzahlungen oder Onlinebanking gelten.“
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Feine Unterschiede beim Offline‑D€
Auch bei der Offline-Funktion gibt es noch einen Unterschied, wenn auch eher im Detail. Zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorfinanzierung wird lediglich gespeichert, wenn das Gerät mit Tokens aufgeladen wird – oder diese umgekehrt wieder zu Online‑D€ oder Kontoguthaben umgewandelt werden. Diese Transaktionsdaten sollen Zahlungsdienstleister grundsätzlich nicht speichern dürfen.
Das Parlament will darüber hinaus klarstellen, dass die Transaktionsdaten auch nur dann auf dem Smartphone gespeichert werden dürfen, wenn die Nutzerin dem explizit zustimmt. „Wenn Offline-Transaktionen ohne Zustimmung automatisch auf dem Smartphone gespeichert werden, können Dritte weiterhin auf die Transaktionsdaten zugreifen“, erklärt Finance Watch. Das kann etwa der Fall sein, wenn Polizei und Staatsanwaltschaften Smartphones durchsuchen oder sich andere fremde Menschen Zugang zu einem Gerät verschaffen.
„Die Parlamentsanträge sind durchgehend zu unterstützen“
Insgesamt plädiert Finance Watch dafür, die Vorschläge des Europäischen Parlaments beim Datenschutz zu übernehmen. Auch Weichert bilanziert gegenüber netzpolitik.org: „Es ist durchgängig so, dass die Parlamentsanträge zu unterstützen sind.“
Allerdings schreibt Finance Watch, dass auch die Position der Mitgliedstaaten schon eine Verbesserung gegenüber dem Vorschlag der Europäischen Kommission darstelle. „Der digitale Euro sollte den höchsten Standards in Bezug auf Privatsphäre und Datenschutz entsprechen, um den Schutz der Grundrechte der Nutzer zu gewährleisten und das Vertrauen der Öffentlichkeit in den digitalen Euro zu stärken“, empfiehlt Finance Watch.
Wo Parlament und Rat noch auseinanderliegen
Die Organisation Finance Watch, die sich 2011 als Gegengewicht zur Finanzlobby gründete, hat auch die Positionen von Rat und Parlament bei einigen anderen wichtigen Punkten der Trilog-Verhandlungen ausgewertet. So gibt es unterschiedliche Vorstellungen beim Gebührenmodell für Händler:innen, der Ausgabe des Digitalen Euro an Menschen ohne Bankkonto, der Annahmepflicht beim Digitalen Euro und den Haltelimits.
Bisher haben bereits zwei Trilog-Sitzungen stattgefunden. „Es hat noch keine nennenswerten politischen Einigungen gegeben“, sagt ein Sprecher des Europaabgeordneten Damian Boeselager (Volt) gegenüber netzpolitik.org. Boeselager verhandelt den Digitalen Euro für die Fraktion der europäischen Grünen im Europäischen Parlament. Nach Auskunft seines Sprechers sind aktuell noch drei Trilog-Runden geplant, zwei davon im Oktober.
Grundsätzlich wollten Parlament und Rat das Gesetzespaket zum Digitalen Euro bis Ende des Jahres verabschiedet haben. Dann, so die Planung der Europäischen Zentralbank, könne die digitale Währung schon 2029 eingeführt werden.

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